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   VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001   

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VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001 (https://dejure.org/2015,11802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001 (https://dejure.org/2015,11802)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - Au 2 K 14.1001 (https://dejure.org/2015,11802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten eines Beamten

  • rewis.io

    Beamter, Beamtenverhältnis, Ruhestandsversetzung, Besoldungsgruppe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 17.01.1994 - 3 B 93.2316
    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001
    Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, dem einzelnen Beamten einen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass bei verschiedenen Fachrichtungen in einer Laufbahn neben der allgemeinen Schulbildung zusätzliche Vorbildungszeiten festgelegt sein können, die dazu führen, dass bei Angehörigen einer Laufbahn unterschiedlich lange Ausbildungszeiten gefordert werden, die zu unterschiedlichen ruhegehaltsfähigen Zeiten führen können (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.1972 - VI C 4.70 - BVerwGE 41, 89; BayVGH, B.v. 17.1.1994 - 3 B 93.2316 - juris Rn. 14).

    Die Möglichkeit der Begründung eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses vor der erstmaligen Ernennung zum Beamten auf Widerruf war dafür gedacht, Bewerber, die im Zeitpunkt des Eintritts in den öffentlichen Dienst das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wie dies bei der am ...1950 geborenen Klägerin am 1. September 1966 der Fall war, vor dem Hintergrund der damaligen Arbeitsmarktsituation im unmittelbaren Anschluss an die schulische Ausbildung bis zur Berufung in ein Beamtenverhältnis bereits an den Dienstherrn binden und die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres überbrücken zu können (s. hierzu BayVGH, B.v. 17.1.1994 - 3 B 93.2316 - juris Rn. 15; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 2015, Art. 14 BayBeamtVG Rn. 31; Conrad in Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2014, Art. 30 LlbG Rn. 2 f.).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 28.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001
    Es handelte sich nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (BVerwG, U.v. 26.9.1996 - 2 C 28.95 - ZBR 1997, 93) folglich auch nicht um eine vorgeschriebene Ausbildung (s. hierzu auch VG München, U.v. 10.7.2009 - M 21 K 08.4734 - juris; Weinbrenner/Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 2015, § 6 BeamtVG Rn. 84).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001
    Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, dem einzelnen Beamten einen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass bei verschiedenen Fachrichtungen in einer Laufbahn neben der allgemeinen Schulbildung zusätzliche Vorbildungszeiten festgelegt sein können, die dazu führen, dass bei Angehörigen einer Laufbahn unterschiedlich lange Ausbildungszeiten gefordert werden, die zu unterschiedlichen ruhegehaltsfähigen Zeiten führen können (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.1972 - VI C 4.70 - BVerwGE 41, 89; BayVGH, B.v. 17.1.1994 - 3 B 93.2316 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - 3 A 2663/09

    Berücksichtigung einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verein

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001
    Versorgungsauskünfte sind bereits ihrem Wesen nach unverbindlich und daher grundsätzlich nicht geeignet, Versorgungsansprüche abweichend von den gesetzlichen Regelungen zu begründen bzw. schutzwürdiges Vertrauen in Bezug auf den Inhalt der Auskunft entstehen zu lassen (vgl. z.B. OVG NW, B.v. 5.4.2012 - 3 A 2663/09 - ZBR 2012, 418/420 zu § 49 Abs. 10 BeamtVG; s. auch VG Augsburg, U.v. 13.3.2014 - Au 2 K 13.35 - juris Rn. 29 f.).
  • VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfänger bei früherem

    Auszug aus VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001
    Es handelte sich nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (BVerwG, U.v. 26.9.1996 - 2 C 28.95 - ZBR 1997, 93) folglich auch nicht um eine vorgeschriebene Ausbildung (s. hierzu auch VG München, U.v. 10.7.2009 - M 21 K 08.4734 - juris; Weinbrenner/Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 2015, § 6 BeamtVG Rn. 84).
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